Ich bin selbst ein bisschen ein Podcaster.
bryan metzger
bryan metzger3. Sept., 01:01
"Digitale Inhaltsanbieter" gehören zu den Dutzenden von Berufen, die das Finanzministerium als berechtigt für den Abzug "keine Steuer auf Trinkgelder" angesehen hat. Sie nennen ausdrücklich Streamer, Influencer und Podcaster als illustrative Beispiele.
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