Das Argument, dass das Verbrennen der Flagge nicht durch den Ersten Verfassungszusatz geschützt ist, weil es beleidigend und ekelhaft ist, scheint dem Argument sehr ähnlich zu sein, dass "Sturmgewehre" nicht durch den Zweiten Verfassungszusatz geschützt sind, weil sie laut und beängstigend sind. Emotionale und irrationale Argumente, beide.
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